Was ist Lärm?- Infos zum Thema Umgebungslärm

Umgebungslärm ist der Lärm, der aus ganz bestimmten Quellen stammt. Die Umgebungslärmrichtlinie unterscheidet z.B. Lärm durch Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Stadtbahnverkehr und durch bestimmte gewerbliche Anlagen (nur sog. IED-Anlagen). Nachbarschaftslärm, Baustellenlärm, Gaststättenlärm oder Freizeit- und Sportlärm und Lärm aus vielen weiteren kleinen Schallquellen gehört nicht zum Umgebungslärm.

Welche Ziele verfolgt die EU mit der Umgebungslärmrichtlinie?

Mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) hat die Europäische Union erstmals Rahmenbedingungen vorgegeben, um bestimmte Lärmquellen zu erfassen, sie zu kartieren und zu bewerten sowie ein Handlungsprogramm zur Lärmminderung (sog. Lärmaktionsplan) zu erstellen. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, einheitliche Kriterien zur Erfassung und Bewertung von Umgebungslärm zu schaffen. Die Lärmkartierungen und der Lärmaktionsplan müssen alle 5 Jahre fortgeschrieben werden, so dass die Lärmentwicklung verfolgt werden kann.

Gibt es Grenzwerte in der Umgebungslärmrichtlinie?

In der Umgebungslärmrichtlinie und im nationalen Umsetzungsgesetz wurden keine Lärmgrenzwerte definiert. Im Rahmen der nationalen Umsetzung haben die Bundesländer verschiedene Vorgaben gemacht. In Nordrhein-Westfalen gibt es seitens des Umweltministeriums eine Empfehlung, an der sich die Stadt Bielefeld in ihrer Lärmaktionsplanung orientiert. Danach sind für die Lärmaktionsplanung Lärmbereiche über einem LDEN von 70 dB(A) und einem LNight von 60 dB(A) vorrangig zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird ein Handlungsbedarf für Bereiche gesehen, wenn der LDEN 65 dB(A) und der LNight 55 dB(A) überschreitet.

Wie wird Umgebungslärm ermittelt?

Für Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanung sind gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsverfahren anzuwenden. Mit Hilfe von 3-dimensionalen Stadtmodellen wird die Schallausbreitung von der Lärmquelle, z.B. einer Straße zu allen Wohngebäuden und in die Umgebung berechnet. In die Untersuchungen fließen die Verkehrsdaten, Abschirmungen durch Bauwerke oder Schallschutzeinrichtungen und Einwohnerzahlen mit ein.

Warum wird Umgebungslärm berechnet und nicht gemessen?

Die Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz schreiben die Berechnung der Lärmbelastung vor. Berechnungen sind für nicht stationäre Geräusche, wie z.B. Verkehrsgeräusche aussagekräftiger als Messungen. Messungen können nur für ausgewählte Einzelpunkte durchgeführt werden und bilden lediglich die zum Messzeitpunkt vorherrschende Situation ab. Damit liefern sie nur eine punktuelle Momentaufnahme, die nicht den gesamten Verkehrsablauf und die Lärmbelastung über den gesamten Tag darstellt.

Wie wird die Lärmbetroffenheit festgestellt?

Die Belastetenzahlen innerhalb der Lärmbelastungsbereiche erfolgt durch die „Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (VBEB).

Was ist die Lärmkartierung?

Für Bielefeld wurden nach Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie zuletzt 2017 strategische Lärmkarten erstellt. Diese Karten zeigen grafisch aufbereitet die Ist-Situation der bestehenden Lärmbelastung. Die Betroffenheitsstatistik enthält die Anzahl der betroffenen Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in definierten Lärmpegelklassen. Die Ergebnisse der Lärmkartierungen sollen einen Überblick über die Lärmsituation in der gesamten EU ermöglichen.

Die Gemeinde hat die Lärmkarten für Straßenverkehr, Stadtbahnverkehr und sog. IWED-Anlagen erstellt. Das Eisenbahnbundesamt hat die Lärmkarten für die Bundesbahnstrecken erstellt. Die Lärmkarten sind Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

Warum muss der Flugplatz nicht kartiert werden?

Der Bielefelder Flugplatz erfüllt nicht das Kriterium eines Großflughafens nach § 47 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).