Was ist der Lärmaktionsplan?- Informationen rund um die Lärmaktionsplanung

Der Lärmaktionsplan soll Maßnahmen zur Lärmminderung festlegen. Er stellt bestehende Lärmprobleme und strategische Ziele sowie Maßnahmen zu deren Minderung dar. Damit die Stadt leiser wird, erstellt die Stadtverwaltung Bielefeld alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan. Koordiniert durch das Umweltamt entwerfen Beteiligte aus den Verwaltungsbereichen Verkehr, Stadtentwicklung/Planen/Bauen, moBiel, Landesbetrieb Straßen NRW und die Deutsche Bahn zusammen den Lärmaktionsplan, in dem die Handlungsansätze und Maßnahmen festgelegt sind, die umgesetzt werden sollen.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, an der Entwicklung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Bielefelder/innen können Ideen und Vorschläge zur Reduzierung der Lärmbelastung oder die Benennung ihrer liebsten ruhigen Gebiete auf verschiedene Weise (z.B. online oder schriftlich) einbringen. Hinweise und Beschwerden zu Nachbarschafts-, Baustellen-, Gaststättenlärm oder Freizeitlärm werden aufgrund der Zuständigkeit nicht im Lärmaktionsplan behandelt.

Wie läuft die Lärmaktionsplanung in Bielefeld ab?

Für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans werden die Lärmkarten analysiert und Lärmbetroffenheitsschwerpunkte ermittelt. Im Planaufstellungsprozess werden diverse Akteure, wie das Amt für Verkehr, das Bauamt, der Landesbetrieb Straßen NRW, moBiel, die Deutsche Bahn (DB) etc. hierzu beteiligt. Die eingereichten Vorschläge und Maßnahmen dieser, für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Stellen, werden in den Aktionsplan aufgenommen.
Die Bürger/innen können sich bei einer Online-Beteiligung im Internet mit Ihren Ideen und Vorschlägen zur Reduzierung des Straßen- und Schienenlärms einbringen.

Besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen aus dem Lärmaktionsplan?

Aus dem Lärmaktionsplan entstehen grundsätzlich keine Rechtsansprüche auf die Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen und den Umsetzungszeitraum. Die im Lärmaktionsplan aufgenommenen Maßnahmen sind durch die fachrechtlich zuständigen Umsetzungsstellen und Instrumente zu realisieren. In Abstimmung mit den Baulastträgern und Verkehrsbehörden werden Lärmschutzmaßnahmen durch die national gültigen Vorschriften umgesetzt. Der Rat der Stadt Bielefeld entscheidet im Rahmen der Umsetzung von Fachplanungen über den Einsatz von Haushaltsmitteln für Lärmminderungsmaßnahmen.

Was ist bisher passiert?

Die Stadt Bielefeld gehört zu den Ballungsräumen, die nach Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet ist, Lärmaktionspläne aufzustellen. Dies passiert in mehreren Stufen. In den bereits umgesetzten Stufen 1 und 2 haben die Lärmaktionspläne von 2010 und 2015 einige wirksame Maßnahmen getroffen: Fahrbahnen lärmoptimiert erneuert, Lärmschutzfenster bezuschusst oder Lärmschutzbauwerke errichtet. Derzeit wird der dritte Lärmaktionsplan aufgestellt, um weitere Maßnahmen für Belastungsbereiche mit Pegeln über 65/55 db(A) gesamttags/nachts zu planen. Mit der Online-Beteiligung „Lärm nervt“ wird die Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorjahre nun 2019 fortgeschrieben.

Warum gibt es das Beteiligungsangebot „Lärm nervt“?

Bielefeld ist an vielen Orten laut. Für eine gesunde und lebenswerte Stadt muss die Lärmbelastung weiter reduziert werden. Auch die stillen Orte, wo Sie zur Ruhe kommen, sind vor Lärm zu schützen. Ihr Beitrag hierzu ist gefragt. Bei der Erstellung des Lärmaktionsplans wird die Öffentlichkeit mit ihren Hinweisen und Ideen für ein leiseres Wohnumfeld einbezogen.

Wer ist für Lärmminderungsmaßnahmen an Eisenbahnlinien zuständig?

Lärmminderungsmaßnahmen an der Bundesbahnlinie können nur im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn (DB) umgesetzt werden. Von der DB werden Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms durchgeführt. Die auf Bielefelder Stadtgebiet verlaufende Strecke Hannover-Hamm ist in diesem Programm enthalten. Die DB, vertreten durch die DB Netz AG, hat mit dem Bau von Lärmschutzwänden in Bielelfeld Brake und Schildesche (Sanierungsabschnitt Nord) im Zeitraum von 2015 bis Mai 2019 Lärmsanierungsmaßnahmen geplant und gebaut. Zur Zeit laufen die Planungen für den Bau von 3 Lärmschutzwänden in Bielefeld Brackwede (Sanierungsabschnitt Süd); Baubeginn der ersten Wand ist voraussichtlich ab 2021.