Unnötiges (warm) laufen lassen von Motoren durch Unternehmen der Stadt
Die Fahrer von Fahrzeugen des Umweltbetriebs, der Stadtwerke und ihres Tochterunternehmens BiTel und die von Ihnen beauftragten Sub-Unternehmen zum Glasfasernetzausbau verhalten sich wenig umwelt- und ressourcenschonend. So werden Motoren von LKW, Baggern, PKW usw. im Stand warm laufen gelassen (teilweise länger als 30 Minuten) oder bei den Pausen der Fahrer im Wohngebiet (länger als 5 Minuten) weiter laufen gelassen. Zusätzlich bleiben die Warnlampen unnötig an und blinken störend bis in die Wohnungen und verbreiten ohne Not Alarmstimmung.
Dabei entsteht unnötig Lärm (laute und großvolumige Dieselmotoren von gewerblichen KfZ) und Abgase. Bei Ansprache von Fahrern bekommt man Antworten, die darauf schließen lassen, dass ihnen ihr Arbeitgeber/Auftraggeber umweltschonendes Verhalten nicht nahe gelegt hat, ein Umwelt-Bewusstsein war in mehr als einem Fall nicht vorhanden.
Besonders die Tochtergesellschaften der Stadt Bielefeld sollten mit positivem Beispiel voran gehen und unnötige Leerlaufgeräusche ihrer Fahrzeuge vermeiden indem der Motor ausgestellt wird oder sofort ohne Warmlaufenlassen losgefahren wird.
Abgesehen davon ist laut Verkehrsrecht jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, jedwede unnötige Lärm- und Abgasbelästigung zu verhindern. §30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) besagt:
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. (...)"